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   OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22   

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OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22 (https://dejure.org/2022,13757)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.06.2022 - 1 B 30/22 (https://dejure.org/2022,13757)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 1 B 30/22 (https://dejure.org/2022,13757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 127, 132, 133, 135 Abs. 5
    Erschließungskosten; Verzichtserklärung der Gemeinde im Kaufvertrag; Nichtigkeit; Treu und Glauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 135 Abs. 5
    Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag nach zunächst verneinendem behördlichen Schreiben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf eine Gemeinde auf Erschließungsbeiträge verzichten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 559
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
    d) Den Antragstellerinnen kann schließlich nicht darin gefolgt werden, der angefochtene Bescheid sei rechtswidrig, da es den "grundsätzlichen Erwägungen" des Bundesverfassungsgerichts zu Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (Beschluss vom 3.11.2021 - 1 BvL 1/19 -) widerspreche, wenn der Antragsgegner nunmehr Beiträge erhebe.

    [BVerfG, Beschluss vom 3.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris insb.

    [BVerfG, Beschluss vom 3.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 70 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung].

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
    [BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22/92 -, juris Rn. 23 f.; ebenso etwa OVG Hamburg, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 -, juris Rn. 215; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.11.2008 -10 S 21/08 -, juris Rn. 28] Die Frage des treuwidrigen Verhaltens der Gemeinde ist in diesen Fällen, anders ausgedrückt, erst auf der nachgelagerten Ebene des Beitragserlasses nach Maßgabe des § 135 Abs. 5 BauGB zu prüfen, berührt aber die Rechtmäßigkeit der alleine in Streit stehenden Festsetzung eines erschließungsrechtlichen (Vorausleistungs-) Beitrags nicht.

    [BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22/92 -, juris Rn. 25; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2005 - 1 Q 1/05 -, juris Rn. 14; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand: Dezember 2021, 4. Verfahrensfragen, Rn. 1718] Das gilt auch, wenn die Gemeinde offensichtlich erkennbare Umstände, die aus sachlichen Gründen einen (Teil-)Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB gebieten mögen, im Heranziehungsverfahren nicht berücksichtigt.

    Lediglich der Vollständigkeit halber - und ohne, dass es streitentscheidend darauf ankäme [BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22/92 -, juris Rn. 25] - weist der Senat darauf hin, dass die Annahme einer unbilligen (treuwidrigen) Härte im Verständnis des § 135 Abs. 5 BauGB fallbezogen nach Lage der Akten in der Sache problematisch erschiene.

  • OVG Saarland, 16.02.2005 - 1 Q 1/05

    Auslegung einer Vertragsklausel zur Freistellung von Anliegerbeiträgen

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2005 - 1 Q 1/05 -, juris Rn. 14 f., dort zu einer unwirksamen Zusage einer Gemeinde, einen Straßenausbaubeitrag nicht zu erheben] Der Anspruch auf eine solche Billigkeitsentscheidung kann nach Durchlaufen eines entsprechenden Vorverfahrens mit der Verpflichtungsklage geltend gemacht werden.

    [BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22/92 -, juris Rn. 25; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2005 - 1 Q 1/05 -, juris Rn. 14; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand: Dezember 2021, 4. Verfahrensfragen, Rn. 1718] Das gilt auch, wenn die Gemeinde offensichtlich erkennbare Umstände, die aus sachlichen Gründen einen (Teil-)Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB gebieten mögen, im Heranziehungsverfahren nicht berücksichtigt.

  • OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14

    Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
    [BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22/92 -, juris Rn. 23 f.; ebenso etwa OVG Hamburg, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 -, juris Rn. 215; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.11.2008 -10 S 21/08 -, juris Rn. 28] Die Frage des treuwidrigen Verhaltens der Gemeinde ist in diesen Fällen, anders ausgedrückt, erst auf der nachgelagerten Ebene des Beitragserlasses nach Maßgabe des § 135 Abs. 5 BauGB zu prüfen, berührt aber die Rechtmäßigkeit der alleine in Streit stehenden Festsetzung eines erschließungsrechtlichen (Vorausleistungs-) Beitrags nicht.

    [BVerwG, Urteil vom 1.8.1986 - 8 C 54/85 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 -, juris Rn. 215].

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
    In der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Urteile vom 27.1.1982 - 8 C 24/81 -, und vom 1.12.1989 - 8 C 44/88 -, beide juris] dargelegt, dass die 1973 erfolgte "Zusicherung" der Beitragsfreiheit als nichtige Ablösungsabrede im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB zu qualifizieren ist, da - erstens - eine Gemeinde von der Möglichkeit des Ablösungsvertrages aus Gründen der Abgabengerechtigkeit und -gleichheit nur wirksam Gebrauch machen kann, wenn zuvor ausreichende Ablösungsbestimmungen erlassen worden sind, die festlegen, wie der mutmaßliche Erschließungsaufwand zu ermitteln und zu verteilen ist, woran es fallbezogen indes unstreitig fehlte.

    [BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44/88 -, juris Rn. 21] Wegen der Einzelheiten kann insofern auf die zutreffenden erstinstanzlichen Ausführungen auf S. 7-9 des angefochtenen Beschlusses verwiesen werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06

    Nichtigkeit einer Ablösevereinbarung; Überwiegendes öffentliches Interesse an

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
    [vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 23.11.1959 - VII B 81.59 -, juris, dort zur Gewerbesteuer; siehe auch VGH Mannheim, Beschluss vom 26.4.2007 - 2 S 2218/06 -, juris Rn.12, sowie Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand: Dezember 2021, 3. Billigkeitsmaßnahmen wegen unbilliger persönlicher Härte, Rn. 1715] Im Erschließungsbeitragsrecht kommt allgemein dem öffentlichen Interesse an einer rechtmäßigen Beitragserhebung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mehr Gewicht zu als dem Interesse eines Anliegers, der sich auf Treu und Glauben beruft.

    [VGH Mannheim, Beschluss vom 26.4.2007 - 2 S 2218/06 -, juris Rn. 12; vgl. bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.8.1982 - 3 R 67/80 -, UA S. 11, dort zu Kanalbenutzungsgebühren].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 15 B 1489/17

    Rechtmäßigkeit eines Straßenbaubeitragsbescheids; Wirtschaftlicher Vorteil der

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
    [vgl. hierzu etwa OVG Münster, Beschluss vom 15.1.2018 - 15 B 1489/17 -, juris Rn. 31] Eine solche Annahme folgt insbesondere nicht aus dem nicht näher substantiierten Vortrag zur Renovierung eines Badezimmers im Jahr 2021.
  • OVG Saarland, 18.08.1982 - 3 R 67/80

    Voraussetzungen einer öffentlichen Abgabenpflicht; Erlass von

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
    [VGH Mannheim, Beschluss vom 26.4.2007 - 2 S 2218/06 -, juris Rn. 12; vgl. bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.8.1982 - 3 R 67/80 -, UA S. 11, dort zu Kanalbenutzungsgebühren].
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 C 3.14

    Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Beitragspflicht; Sanierungssatzung; Abschluss;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
    Die streitgegenständliche Heranziehung der Antragstellerinnen als Mitglieder einer Erbengemeinschaft (vgl. § 134 Abs. 1 Satz 4 Hs. 1 BauGB) [vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 10.9.2015 - 4 C 3/14 -, juris, OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.12.2013 - 1 A 348/13 -, juris Rn. 45, VGH München, Urteil vom 4.5.2017 - 6 B 17.174 -, juris Rn. 16] zu einer Vorausleistung in Höhe von 9.359,59 Euro für die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage " W..." im Endstufenausbau begegnet keinen ernstlichen Rechtmäßigkeitszweifeln.
  • BVerwG, 30.01.1968 - IV C 60.66

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Erklärung über den Verzicht auf die

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. BVerwG, Urteile vom 30.1.1968 - IV C 60/66 - und vom 23.5.1975 - IV C 73/73 -, juris] sind dabei aufgrund der im Grundsatz unabdingbaren gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinden zur Beitragserhebung (vgl. § 127 Abs. 1 BauGB) an die Annahme eines Verzichtswillens hohe Anforderungen zu stellen.
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 54.85

    Heranziehungsverfahren - Billigkeitserlaß - Vereinbarung - Beitragspflicht -

  • BVerwG, 23.11.1959 - VII B 81.59
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

  • VGH Bayern, 22.07.2011 - 6 B 08.1935

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Verlängerung einer bereits endgültig

  • OVG Saarland, 11.12.2013 - 1 A 348/13

    Gesamtschuldnerische Haftung der Erben für sanierungsrechtliche

  • OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19

    Durchleiten von Abwasser durch Grundstücke im Privateigentumunterirdisches

  • OVG Niedersachsen, 26.06.1996 - 9 L 1781/94

    Kommunale Abgaben; Beitragsverzicht; Inhaltliche Anforderungen;

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.174

    Erschließungsbeitragspflicht des Miterben - Planungsrechtliche Rechtmäßigkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08

    Erhebung von Vorausleistungen bei nichtigem Erschließungsvertrag, bei Zahlungen

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

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